Zielgruppe und Aufnahmevorraussetzungen

Aufnahme nach §27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a

Das Angebot der Wohngruppe Albersdorf richtet sich an Jungen im Alter von 6 – 18 Jahren. Eine Betreuung von jungen Erwachsene ist in unseren Appartements möglich.

Es werden Kinder und Jugendliche mit individuellen Problematiken aufgenommen wie z.B.

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Störungen des Verhaltens und der Emotionen
  • Reaktive Störungen, z.B. aufgrund familiärer Belastungen
  • Störungen im Bereich der Intelligenz, des Sozial- und Leistungsverhaltens
  • kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbildern
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Schulabsentismus
  • Schulphobie

Die Betreuung in den Verselbständigungsappartements richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsenen ab 16 Jahren, die aus der Gruppe im Haupthaus in ein eigenverantwortliches, selbständiges Leben begleitet werden.

Eine Aufnahme wird immer individuell geprüft.

Nicht aufgenommen werden können:

Kinder- Jugendliche, junge Erwachsene mit akut jugendpsychiatrischer Behandlungsbedürftigkeit (Sucht, Suizidalität).
Die Belegung kann aus allen Bundesländern erfolgen.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung beinhaltet für uns:

  • Freiwilligkeit
  • Ansprechbarkeit und allgemeine Fähigkeit zur Mitarbeit
  • Keine Suizidneigung oder gravierende Drogenproblematik
  • Die aktuelle Gruppenstruktur und Gruppendynamik werden bei Aufnahmemöglichkeit berücksichtigt

Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach den, in der Hilfeplanung, von allen Beteiligten getroffenen Vereinbarungen.

Die Aufnahme erfolgt, wenn die stationäre Maßnahme, im Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII als notwendig und die Betreuung durch unsere Einrichtung als geeignet anerkannt worden ist.

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